WIR FÜR Ihr ALTER

Schon am Anfang des Berufslebens sollte man sich überlegen, wie die eigene finanzielle Situation im Ruhestand aussehen soll. Aufgrund der fortlaufend negativen Bevölkerungsentwicklung und der steigenden Lebenserwartung mit immer aktiver werdendem Rentnerleben ist das Scheitern des Generationenvertrages der Gesetzlichen Rentenversicherung unausweichlich und bereits absehbar. Die Folge ist eine Rente, die nicht ausreicht um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern. Doch das sollte nicht sein. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Altersvorsorge. Nehmen Sie Ihre Zukunft selbst in de Hand und sorgen Sie vor, damit Sie Ihren wohlverdienten Ruhestand auch wirklich genießen können.


unsere leistungen im überblick

Die Möglichkeiten zur Altersvorsorge sind zahlreich und vielfältig. Das System der Altersvorsorge baut auf drei Schichten auf. Jede davon trägt ihren Teil zur Absicherung im Alter bei und wird unterschiedlich gefördert und steuerlich behandelt. Je nach individueller Lebenssituation ergibt sich der optimale Mix für Ihre maßgeschneiderte Altersvorsorge.


basisversorgung der altersvorsorge

Die Basisversorgung umfasst die sogenannte erste Schicht der Altersvorsorge. Dazu gehören Leistungen, die nicht beleihbar, nicht vererbbar, nicht veräußerbar, nicht übertragbar und nicht kapitalisierbar sind. Diese Versicherungen unterliegen vollständig der nachgelagerten Besteuerung.

Basisrente

Die Basisrente, auch als Rürup-Rente bekannt, gehört zur sogenannten Basisversorgung der Altersvorsorge und wird der dritten-Schicht-Versicherung zugeordnet. Speziell bei dieser Versicherung gilt, dass die erworbenen Ansprüche weder vererbbar, beleihbar oder veräußerbar noch übertragbar oder kapitalisierbar sind. Das Geld ist also bis zur Rente sicher. Mit Renteneintritt erfolgen die Leistungen aus der Riester Rente als lebenslange monatliche Altenrente, die allerdings in voller Höhe der Einkommenssteuer unterworfen werden. Ein großer Vorteil ist, dass sich die Beitragsaufwendungen steuermindernd auswirken.



geförderte Altersvorsorge

Diese Versicherungen zur kapitalgedeckten Zusatzversorgung der Altersvorsorge werden der sogenannten zweiten Schicht Versicherungen zugeteilt. Sie umfasst die betriebliche Altersversorgung (bAV) sowie die staatlich geförderte Zusatzvorsorge (Riester-Rente). Auch bei diesen Zweiten-Schicht-Versicherungen greift die nachgelagerte Besteuerung.

direktversicherung

Die Direktversicherung ist die meist verbreitete Form der betrieblichen Altersvorsorge und gehört gemäß des Alterseinkünftegesetzes zur zweiten Schicht. Dabei ist der Arbeitgeber Versicherungsnehmer und Sie als Arbeitnehmer sind als versicherte Person bezugsberechtigt. Grundsätzlich unterscheidet man die arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung von der arbeitnehmerfinanzierten Versicherung (Entgeltumwandlung). Auch Mischformen sind möglich.


unterstützungskasse

Als Form der betriebliche Altersvorsorge, kann die Unterstützungskasse der zweiten Schicht zugeordnet werden. Sie ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung und dient einzig und allein der Erbringung von betrieblichen Altersvorsorgeleistungen. Die Unterstützungskasse schließt zur Sicherung der Versorgungsleistungen Rückdeckungs-versicherungen in Höhe des Leistungsumfanges ab und verhindert somit Finanzierungslücken. Die Altersvorsorge über die Unterstützungskasse kann arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanziert erfolgen.


riesterrente

Die Riester-Rente ist eine durch staatliche Zulagen und Sonderausgabenabzug geförderte, privat finanzierte Rente. Vorteile für den Versicherungsnehmer sind staatliche Zulagen und mögliche zusätzliche Steuerentlastungen. Im Alter werden die Leistungen aus der Riester Rente zwar als Einkommen versteuert, in aller Regel aber zu einem günstigeren Steuersatz als im Erwerbsleben. Um die volle Zulage zu erhalten, müssen vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Bruttovorjahreseinkommens abzüglich der Zulagen als Beitrag aufgewendet werden.



private altervorsorge

Zur Privaten Altervorsorge gehören sämtliche Kapitalanlageversicherungen, wie private Rentenversicherung und Kapitallebensversicherungen. Die Versicherungen dieser Dritten Schicht Vorsorge werden steuerlich nicht gefördert.

private rentenversicherung

Die private Altersvorsorge gehört nach den Richtlinien des Alterseinkünftegesetzes zur dritten Schicht. Die Grundidee basiert auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Damit steht sowohl das gesamte eingezahlte Kapital als auch die Summe erwirtschafteter Zinsen dem Kunden zu. Die privaten Rentenversicherungen zeichnet sich vor allem durch ihre große Flexibilität aus: Der Rentenbeginn ist frei wählbar, außerdem ist eine Auszahlung als Einmalleistung möglich. Während der Laufzeit der Verträge können in der Regel Zuzahlungen und Entnahmen getätigt werden. Es gibt keine steuerliche Förderung in der Ansparphase, dafür gilt bei einer Verrentung das günstige Ertragsanteilsverfahren.


aufgeschobene leibrente

Bei der aufgeschobenen Leibrente zahlt der Versicherungsnehmer einen Geldbetrag in selbstbestimmter Höhe ein und erhält nach einem vereinbarten Zeitraum wahlweise entwede lebenslang eine monatliche Rente oder eine einmalige Kapitalauszahlung. Dabei ist das Vertragsguthaben inkl. aller Zins- und Überschusserträge Basis der Verrentung, kann aber auch jederzeit in beliebiger Höhe wieder abgezogen werden. Je nach Tarif kann das unverbrauchte Kapital außerdem zur Hinterbliebenenversorgung genutzt werden. 

 

 


sofort beginnende leibrente

Wer in jungen Jahren nicht oder nicht ausreichend an die eigene Rente gedacht und entsprechende Versicherungen abgeschlossen hat, kann auf die sofort beginnende Rente zurückgreifen. Dabei zahlt der jeweilige Versicherungsnehmer einen Geldbetrag in selbst bestimmter Höhe ein und erhält dafür eine ab einem vereinbarten Termin, theoretisch sofort, eine monatliche Rente - lebenslang. Durch die Garantieverzinsung und die erwirtschafteten Überschüsse findet außerdem ein lohnenswerter, ständiger Kapitalzuwachs statt, der ebenfalls in die Verrentung mit einfließt.



So individuell wie jeder Versicherungsnehmer sind auch die entsprechenden Versicherungen. Wir beraten Sie sehr gerne persönlich und finden gemeinsam mit Ihnen die für Sie passende Lösung. Rufen Sie uns unter 06861 / 9936727 einfach an und vereinbaren Sie einen Termin für eine maßgeschneiderte Beratung.